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Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang von Eigentum und Vermögen eines verstorbenen Menschen (Erblasser) auf eine oder mehrere andere Personen (Erben, Vermächtnisnehmer). Das Erbrecht ist aufgrund seiner Komplexität das im BGB am ausführlichsten geregelte und kommentierte Rechtsgebiet.

Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Die häufigsten Fragen sind:

Gestaltung / Prüfung von Erbverträgen und Testamenten sowie letztwilliger Verfügungen
Gestaltung des Betriebsübergangs
Prüfung, Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche (einschließlich Pflichtteilsansprüche)
Erbescheinsverfahren
Testamentsvollstreckung

Referat / Sachbearbeiter: RA Föhr, RA Emrich