Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Notizzettel ist noch kein Testament

Ein handschriftlicher Notizzettel mit Handlungsanweisungen ist noch kein eigenhändiges Testament.

Zwar gibt es für ein Testament keine vorgeschriebene Mindestgröße, allerdings gilt ein Notizzettel zumindest dann nicht mehr als Testament, wenn darauf keine ausdrückliche Erbeinsetzung steht. Für die Richter am Oberlandesgericht München war deshalb ein 7,5 x 10,5 cm großes Stück Papier mit der Anweisung des Erblassers kein Testament, weil der erforderliche Testierwille darin nicht zum Ausdruck kam. Auf dem Zettel war nur vermerkt, dass der Kläger die beigefügten Unterlagen einem Notar aushändigen solle, damit dieser einen Erbschein für ihn ausstellen kann. Aus dieser Formulierung allein lässt sich noch keine Anordnung der Alleinerbschaft oder Ähnliches ableiten.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-85 drtm-bns 2026-04-08
Zwangsvollstreckungsrecht Friedrichshafen, Gewaehrleistung Markdorf, Erbrecht Friedrichshafen, Testament Wangen im Allgaeu, Verteidigung Verkehrsstrafsachen Friedrichshafen, Behandlungsfehler Ravensburg, Familienrecht nahe Tettnang, Fahrverbot Lindau, Lizenzvertrag Ueberlingen, Verteidigung Wirtschaftsstrafsachen nahe Pfullendorf