Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Renovierung durch den Nacherben

Eine Renovierung oder einen Umbau, den der Nacherbe in Erwartung der Erbschaft an einer Immobilie vorgenommen hat, darf nicht bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.

Renoviert ein Nacherbe auf eigene Kosten eine Immobilie, die er später erben wird, dann darf das Finanzamt den Wertzuwachs bei der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einem Umbau - in beiden Fällen darf das Finanzamt nur den Wert vor der Baumaßnahme ansetzen.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-85 drtm-bns 2026-04-08
Schmerzensgeld Deggenhausertal, Zwangsvollstreckung nahe Tettnang, Ehegattenunterhalt Pfullendorf, Kaufrecht Friedrichshafen, Kanzlei nahe Lindau, Unterbliebene Aufklaerung Weingarten, Leasingvertrag Friedrichshafen, Schoenheitsreparaturen Bad Waldsee, Strafrecht nahe Ravensburg, Mieterhoehung Friedrichshafen